Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen

Um die Gefahr der Übertragung einer Infektionskrankheit so gering wie möglich zu halten, ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten die beste Voraussetzung für die Gesundheit aller Kinder. Gemeinschaftseinrichtungen sind durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Einhaltung bestimmter Hygieneregeln und der Erstellung eines Hygieneplans verpflichtet. Auch für Eltern und Sorgeberechtigten sind dort Pflichten bestimmt.

Besonders wichtig ist dabei die Mitteilung an die Einrichtungsleitung, wenn bestimmte meldepflichtige Krankheiten beim Kind vorliegen (z.B. Masern, Mumps, Windpocken, Hepatitis A oder Kopfläuse), da erkrankte oder verlauste Kinder die Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen dürfen.

Kontaktinformationen

Adresse: Westring 28/30, 44777 Bochum

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Öffnungszeiten:

Service Point des Gesundheitsamts

Montag - Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeitenden des Teams Hygiene innerhalb der Öffnungszeiten nicht immer persönlich zur Verfügung stehen. Ein persönliches Erscheinen ist nur nach Terminvereinbarung notwendig. Gerne beantworten wir Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finde ich weitere Informationen?

Ausführliche Informationen, Merkblätter und Dokumente finden sich auf der Webseite des Gesundheitsamts.

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