Beantragung ermäßigtes Schülerticket
Bitte tragen Sie alle erforderlichen Daten über Ihr Kind in das Formular ein und klicken danach auf „Absenden“.
Unterstützes Ausfüllen
Sie können auch wie gewohnt Ihren Antrag händisch ausfüllen und im zuständigen Amt abgeben oder ihn direkt bei der BoGeStra stellen.
Blanko‑Formular herunterladenSchülerfahrkosten: Wann eine Erstattung möglich ist
In bestimmten Fällen können Schülerfahrkosten erstattet werden. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen das beantragte Deutschlandticket zu spät ausgestellt wurde. Der Höchstbetrag dieser Erstattung liegt bei 100 Euro pro Monat.
Für Schülerinnen und Schüler von Bezirksfachklassen gilt darüber hinaus: Übersteigen ihre monatlichen Fahrtkosten den Eigenanteil von 50 Euro, werden bis zu 50 Euro übernommen.
Datenschutzhinweis
Hinweise zu den digitalen Services der Schulplattform
Bei allen aufgeführten Services werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dies erfolgt im Einklang mit der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz sowie dem Landesdatenschutzgesetz NRW. Die Daten werden jeweils an die zuständigen Instanzen weitergeleitet, die den Prozess begleiten oder bearbeiten.
Beantragung ermäßigtes Schülerticket
Die erhobenen Daten werden an die zuständige Stelle für Schüler*innen-Ticket weitergeleitet, um die Bearbeitung Ihres Antrags zu ermöglichen.
Hinweise zur Nutzung:
Die Nutzung dieser Services erleichtert digitale Anträge und Bestellungen, ersetzt jedoch nicht persönliche Rücksprachen oder Beratungsgespräche mit den zuständigen Stellen, falls individuelle Fragen oder besondere Anforderungen bestehen.
Die Dauer der Rückmeldung hängt von den jeweiligen Instanzen ab und kann daher variieren.
