Beratung im Kinderschutz

Hilfe bei Verdachtsfällen

Was ist Kinderschutzberatung nach §§ 8a/8b SGB VIII?

Wenn man beruflich mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hat und Hinweise auf eine mögliche Gefährdung wahrnimmt, steht man nicht allein da. In Bochum gibt es ein spezialisiertes Beratungsangebot für solche Situationen – anonym, kostenlos und professionell.

Wer kann sich beraten lassen?

Die Beratung richtet sich an:

  • Fachkräfte der Jugendhilfe

  • Berufsgeheimnisträger wie Lehrkräfte, Ärzt*innen, Therapeut*innen

  • Personen mit beruflichem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen

  • Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit

Was bietet die Beratung konkret?

  • Anonyme Fallberatung durch „insofern erfahrene Fachkräfte“ (InsoFas)

  • Keine Meldung ans Jugendamt – die Beratung dient der Einschätzung, nicht der Fallübernahme

  • Unterstützung bei der Entscheidungsfindung: Was ist zu tun? Welche Hilfen sind möglich?

  • Ziel: Handlungssicherheit gewinnen und angemessen reagieren

  • Kostenfrei und flexibel – telefonisch oder persönlich

Warum ist die Beratung wichtig?

Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ist oft komplex. Die betroffenen Fachkräfte kennen die Familien meist am besten und sind erste Ansprechpartner*innen. Doch Unsicherheit bei der Bewertung oder beim weiteren Vorgehen ist normal. Die Beratung hilft, diese Unsicherheit zu überwinden – fachlich fundiert und vertraulich.

Kinderschutz in Bochumer Schulen

Alle Bochumer Schulen haben eine Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendamt. Diese regelt das gemeinsame Vorgehen bei Verdachtsfällen und stellt hilfreiche Materialien bereit:

Weiterführende Informationen zur Beratung in Kinderschutzfragen sowie Materialien und Unterlagen finden sich auf der Seite des Jugendamtes.

Kontaktinformationen

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