Datenschutzbeauftragte an öffentlichen Schulen in Bochum

Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen.

Seine Aufgabe besteht darin, Einzelpersonen davor zu schützen, dass sie durch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen in unzulässiger Weise in ihren Rechten beeinträchtigt werden, um sicherzustellen, dass sie selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten bestimmen können (informationelles Selbstbestimmungsrecht).

Das Datenschutzgesetz NRW enthält die allgemeinen Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen in Nordrhein-Westfalen. Ein wesentlicher Grundsatz besteht darin, dass sich die Verarbeitung auf den erforderlichen Umfang beschränken muss und dass Daten grundsätzlich nur für die Zwecke verarbeitet werden dürfen, für die sie erhoben wurden. Wesentlich ist auch das Recht der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung.

Speziell für Schulen enthält das Schulgesetz NRW im § 120 sowie die Verordnungen VO-DV I und VO-DV II umfassende Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten an Schulen.

Weitere Informationen

Kontaktinformationen

Adresse: Universitätsstraße 43-49, Zimmer 111 (1. Riegel, 1. OG), 44777 Bochum

Ihr Weg zu uns:

Zu Google Maps

Öffnungszeiten:

Mittwoch: 9 bis 12 Uhr

Zum Seitenanfang