Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung in der Schule

Neben der Unfallversicherung spielt auch die Haftpflichtversicherung eine Rolle – insbesondere bei Schäden, die Schüler*innen oder Lehrkräfte verursachen oder erleiden.

Was ist versichert?

  • Schäden, die Schüler*innen anderen Personen oder Sachen zufügen, wenn sie im Rahmen schulischer Veranstaltungen handeln.

  • Schäden, die Lehrkräfte oder andere Aufsichtspersonen im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen.

  • Schäden an Schuleigentum, wenn diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Beispiel:

Ein*e Schüler*in stößt beim Schulausflug versehentlich das Handy eines Mitschülers vom Tisch. Die Haftpflichtversicherung der Schule kann den Schaden regulieren – je nach Einzelfall.

Wer ist versichert?

  • Schüler*innen während des Unterrichts, auf dem Schulweg und bei schulischen Veranstaltungen

  • Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit

  • Ehrenamtlich Tätige, z. B. Eltern bei Schulfesten oder Ausflügen

Was ist nicht versichert?

  • Vorsätzliche Schäden

  • Private Aktivitäten außerhalb des schulischen Rahmens

  • Schäden, die nicht im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehen

Beispiel:

Ein*e Schüler*in beschädigt mutwillig eine Tür. In diesem Fall haftet er (bzw. die Eltern) selbst – nicht die Schule.

Wer ist Träger der Haftpflichtversicherung?

In NRW übernimmt in der Regel der Kommunale Schadensausgleich (KSA) oder eine kommunale Haftpflichtversicherung die Absicherung. Die genaue Zuständigkeit hängt vom Schulträger ab (z. B. Stadt Bochum).

Was tun im Schadensfall?

Der Schaden muss sofort der Schule gemeldet werden. Die Schule dokumentiert den Vorfall und informiert den zuständigen Versicherungsträger. Eltern und Schüler sollten keine Schuldanerkenntnisse abgeben – dies klärt die Versicherung.

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