Personalangelegenheiten an Bochumer Grundschulen

Das Schulamt für die Stadt Bochum bearbeitet die dienstlichen Angelegenheiten von tarifbeschäftigten Lehrkräften und sonstigen angestellten Personengruppen an den Bochumer Grundschulen als aktenführende Stelle.


Ebenso werden die Anliegen von verbeamteten Lehrkräften im Auftrag der Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet.


Möchte eine Lehrkraft beispielsweise

  • einen Teilzeitantrag stellen,

  • Mutterschutz beantragen,

  • Änderungen in den persönlichen Verhältnissen angeben,

  • den Arbeitsvertrag unterzeichnen,

  • eine Schwerbehindertenangelegenheit klären

  • oder weitere Angelegenheiten regeln,

erhalten sie bei den Mitarbeitenden des Schulamtes für die Stadt Bochum Auskunft über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsverhältnisses.


Diese können auch auf den Internetseiten der oberen Schulaufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg, eingesehen werden.

Kontaktinformationen

Adresse: Universitätsstr. 43-49, 44777 Bochum

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung.

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