Masernschutz

Masern sind hoch ansteckend und können im schlimmsten Fall tödlich enden. Um die Infektionskrankheit wirksam zu bekämpfen, sind Impfungen wichtig.

Dort wo Masern-Übertragungen sehr schnell stattfinden können, muss gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nachgewiesen werden, dass ein entsprechender Impfschutz vorliegt. Das gilt zum Beispiel beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule.

Ein hinreichender Impfschutz kann mithilfe eines Impfausweises, einer Impfbescheinigung/Impfdokumentation oder eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen werden.

Der Nachweis ist bei der Einrichtung (nicht beim Gesundheitsamt) einzureichen.

Kontaktinformationen

Adresse: Westring 28/30, 44787 Bochum

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Öffnungszeiten:

Service Point des Gesundheitsamts

Montag - Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeitenden des Teams Gesundheitsfachberufe & Masernschutz innerhalb der Öffnungszeiten nicht immer persönlich zur Verfügung stehen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Gerne beantworten wir Ihr Anliegen per E-Mail.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finde ich weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zum Masernschutz, den Meldepflichten und weiterführende, nützliche Links finden sich auf der Webseite des Gesundheitsamts

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