Abschulung
Abschulung in NRW
„Abschulung“ bezeichnet den Wechsel einer Schülerin oder eines Schülers von einer höheren Schulform (z. B. Gymnasium) zu einer anderen, meist niedrigeren Schulform (z. B. Realschule oder Hauptschule). Ziel ist es, eine bessere Passung zwischen Leistungsstand und schulischen Anforderungen zu erreichen.
Gründe für eine Abschulung
Leistungsprobleme über einen längeren Zeitraum
Überforderung mit dem Lernstoff
Fehlende Versetzung trotz Wiederholung oder Nachprüfung
Empfehlung durch Lehrkräfte und Schulkonferenz
Beispiel:
Ein*e Schüler*in besucht die 8. Klasse eines Gymnasiums, hat wiederholt schlechte Noten und wird nicht versetzt. Die Schule empfiehlt den Wechsel auf eine Realschule.
Ablauf der Abschulung
Die Entscheidung wird durch die Klassenkonferenz getroffen. Die Eltern werden frühzeitig informiert und in den Prozess einbezogen. Die neue Schule muss der Aufnahme zustimmen. Ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung ist üblich.
Beispiel:
Nach einem Gespräch mit der Schulleitung und einem Beratungstermin an der Realschule wird der Wechsel zum neuen Schuljahr vollzogen.
Rechtlicher Rahmen
Die Abschulung ist keine Strafe, sondern eine pädagogische Maßnahme. Sie soll dem Schüler oder der Schülerin helfen, in einem anderen Lernumfeld besser zurechtzukommen. Ein späterer Wechsel zurück ist grundsätzlich möglich – etwa bei deutlich verbesserten Leistungen.
Beispiel:
Nach zwei erfolgreichen Jahren an der Realschule kann ein*e Schüler*in auf ein Berufskolleg wechseln und dort das Fachabitur machen.