Schuleingangsuntersuchung

Mit der Einschulung beginnt für Kinder ein neuer, wichtiger Lebensabschnitt.
Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung erfasst das Gesundheitsamt gesundheitliche Faktoren, die für das Lernen in der Schule bedeutsam sein können und zeigt Förderschwerpunkte auf, wenn entsprechender Bedarf besteht.

Was wird untersucht?

Das Gesundheitsamt prüft Hör- und Sehvermögen, misst Größe und Gewicht und führt ein Entwicklungsscreening durch. Bei Bedarf folgt eine ärztliche Untersuchung. Ziel ist es, frühzeitig Förderbedarfe zu erkennen – nicht zu bewerten.

Wo findet die Untersuchung statt?

In Zusammenarbeit mit kooperierenden Kindertageseinrichtungen (Kitas) bietet das Gesundheitsamt die Untersuchung im gewohnten Umfeld der Kita an. Darüber hinaus finden Untersuchungen im Gesundheitsamt statt.

Wann wird untersucht?

Die Einladungen erfolgen gestaffelt. Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, starten im August desselben Jahres schulpflichtig. Die Untersuchungen beginnen etwa ein Jahr vorher.

Wichtig zu wissen:

Die Untersuchung ist kein Test. Eine Vorbereitung ist nicht nötig. Die Erziehungsberechtigten erhalten das Ergebnis per Post. Bei Rückfragen steht das Gesundheitsamt zur Verfügung.

Infoblätter:

Ausführliche Informationen zum Ablauf der Schuleingangsuntersuchung und wichtige Dokumente sind auf der Webseite des Bochumer Gesundheitsamtes zu finden.

Kontaktinformationen

Adresse: Bessemerstraße 47, 44777 Bochum

Öffnungszeiten:

Eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail ist erforderlich

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ein Termin vereinbart werden?

Nein. Die Kita informiert über den Untersuchungstermin. Bei Untersuchungen im Gesundheitsamt erfolgt eine separate Einladung.

Was passiert, wenn das Kind krank ist?

Wenn Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um Terminabsage. Einen neuen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Ist die Teilnahme verpflichtend?

Ja. Die Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Einschulung.

Wer bekommt die Ergebnisse?

Die Erziehungsberechtigten erhalten eine schriftliche Rückmeldung. Bei Förderbedarf erfolgt gegebenenfalls eine Beratung.

Zum Seitenanfang