Leistungen für Bildung und Teilhabe
Chancen eröffnen – unabhängig vom Einkommen
Kinder und Jugendliche sollen mitmachen können: in der Schule, im Verein, bei Ausflügen oder beim Mittagessen in der Kita. Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen dabei – unkompliziert und gezielt.
Wer kann die Leistungen bekommen?
Anspruch haben Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, wenn sie oder ihre Eltern eine der folgenden Leistungen erhalten:
Wohngeld
Kinderzuschlag
Sozialhilfe (SGB XII)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Für Bürgergeld-Empfänger*innen ist das Jobcenter Bochum zuständig.
Was wird gefördert?
Das Paket umfasst:
Ausflüge und Klassenfahrten: Kosten für Kita- und Schulausflüge werden vollständig übernommen.
Schulbedarf: Zuschüsse für Ranzen, Taschenrechner & Co. – jeweils zu Schuljahresbeginn.
Schülerbeförderung: Der Eigenanteil für das DeutschlandTicket Schule wird übernommen.
Lernförderung: Nachhilfe wird bezahlt, wenn sie notwendig ist.
Mittagsverpflegung: Kosten für gemeinsames Mittagessen in Schule oder Kita werden übernommen.
Soziale und kulturelle Teilhabe: 15 Euro monatlich für Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten.
Was ist zu tun?
Für jede Leistung ist ein Antrag nötig – oft mit Nachweisen wie Leistungsbescheid oder Schulbescheinigung. Die Formulare gibt es online unter:
Kontaktinformationen
Team Bildung und Teilhabe
E-Mail: but@bochum.de
Telefon: 0234 910 1744
Adresse: Viktoriastr. 14c, 3. Etage Zi.: 378 und 380, 44787 Bochum
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