Abschlusszeugnisse
Anforderung Abschlusszeugnis
Abschlusszeugnisse dokumentieren schulische Abschlüsse und Leistungen. Dazu gehören z. B.:
Hauptschulabschluss
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Fachhochschulreife
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Berufsbezogene Abschlüsse an Berufskollegs
Diese Zeugnisse sind wichtige Nachweise für Bewerbungen, Ausbildungen, Studiengänge oder Anerkennungsverfahren im In- und Ausland.
Wo erhält man ein Zeugnis?
Das Originalzeugnis wird von der Schule ausgestellt, an der der Abschluss erworben wurde. Wer ein Duplikat oder eine beglaubigte Kopie benötigt, wendet sich ebenfalls an diese Schule.
Was tun, wenn die Schule nicht mehr existiert?
Wurde die Schule geschlossen oder umbenannt, hilft die zuständige Schulaufsichtsbehörde weiter – in der Regel das Schulamt oder die Bezirksregierung. Dort kann geprüft werden, wo die alten Unterlagen archiviert sind und ob ein Ersatzzeugnis ausgestellt werden kann.
Welche Unterlagen werden für die Anforderung benötigt?
Vollständiger Name (ggf. Geburtsname)
Geburtsdatum
Schulform und Abschlussjahr
Nachweis der Identität (z. B. Ausweiskopie)
ggf. Vollmacht bei Anfragen durch Dritte
Wie läuft die Anforderung ab?
Die Anforderung kann schriftlich, telefonisch oder – je nach Behörde – auch online erfolgen. In vielen Fällen ist eine Bearbeitungszeit von mehreren Tagen bis Wochen einzuplanen. Für die Ausstellung eines Duplikats kann eine Gebühr erhoben werden.
In Bochum kann eine Kopie des Abschlusszeugnisses direkt über das Schulportal bei der jeweiligen Schule angefordert werden.
Anerkennung ausländischer Zeugnisse
Wer ein Schulzeugnis aus dem Ausland anerkennen lassen möchte, stellt einen Antrag bei der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung. Dort wird geprüft, welchem deutschen Abschluss das ausländische Zeugnis entspricht.
Tipp:
Je früher die Anforderung gestellt wird, desto besser – insbesondere bei Bewerbungsfristen oder Auslandsaufenthalten. Eine sorgfältige Angabe aller relevanten Daten erleichtert die Bearbeitung erheblich.