Ermäßigtes Schülerticket

Das ermäßigte Schülerticket (aktuell: DeutschlandTicket Schule) ist für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland im Nahverkehr, in der 2. Klasse gültig. Es berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten sowohl zur Schule als auch in der Freizeit. Es bestehen keine zeitlichen Beschränkungen (Benutzung in den Ferien, an Wochenenden und an Feiertagen).

 

Anspruchsvoraussetzungen

Grundsätzlich müssen die Schülerinnen und Schüler eine Schule in städtischer Trägerschaft besuchen.

Die Stadt Bochum übernimmt für diese Schülerinnen und Schüler die Fahrtkosten, wenn der kürzeste Fußweg zur nächstgelegenen Schule

• in den Klassen 1 bis 4 länger als 2 km,

• in den Klassen 5 bis 10 länger als 3,5 km und

• in der Sekundarstufe II oder am Berufskolleg länger als 5 km ist.

Die nächstgelegene Schule ist die Schule, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann.

 

Eigenanteil

Für die Nutzung dieses Tickets hat die Stadt Bochum einen Eigenanteil festgesetzt. Dieser Eigenanteil beträgt:

  • für das erste Kind 14,00 Euro pro Monat,

  • für das zweite Kind 7,00 Euro pro Monat,

  • ab dem dritten anspruchsberechtigten Kind wird kein Eigenanteil erhoben.

Für volljährige Schülerinnen und Schüler wird jeweils ein separater Eigenanteil von 14,00 Euro monatlich festgesetzt.

Dieser Eigenanteil ist direkt an die BoGeStra (Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn AG) zu entrichten.

Nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler (Selbstzahler) haben die Möglichkeit, das Schülerticket (aktuell: DeutschlandTicket Schule) zum Preis von derzeit 38,00 Euro monatlich im Abonnement bei der BoGeStra zu erwerben.

Keinen Anspruch

Keinen Anspruch haben Schülerinnen und Schüler der Schulformen:

  • Abendrealschule/Abendgymnasium

  • Kolleg

  • Teilzeitberufsschule, mit Ausnahme der Bezirksfachklassen

  • Fachoberschulklassen 12B/13

 

Antragsstellung

  • Der Antrag auf ein ermäßigtes Schülerticket (aktuell: DeutschlandTicket Schule) kann online über das Schulportal oder handschriftlich ausgefüllt werden und ist von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

  • Der unterschriebene Antrag muss dann im Sekretariat der besuchten Schule abgegeben werden.

  • Der Besuch der Schule wird durch das Sekretariat der jeweiligen Schule per Schulstempel bestätigt.

  • Die Schule leitet den Antrag zur Bearbeitung an das Schulverwaltungsamt weiter.

 

Rechtsgrundlage

Generelle Gesetzesgrundlage ist die Verordnung zur Ausführung des §97 IV Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO).

Kontaktinformationen

Adresse: Universitätsstraße 43-49, 44777 Bochum

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was wird vorausgesetzt oder ist zu beachten?

  • Rechtsgrundlage: Schüler*innenfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO)

  • Der Antrag auf ein ermäßigtes DeutschlandTicket Schule kann online über das Schulportal oder in Papierform im Sekretariat der besuchten Schule gestellt werden.

  • Der Antrag ist von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

  • Der Besuch der Schule wird durch das Sekretariat der jeweiligen Schule bestätigt.

  • Bei der besuchten Schule muss es sich um eine städtische Schule in Bochum handeln.

Kontaktinformationen

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