Gemeinsames Lernen

Inklusion heißt: Alle gehören dazu.

In Nordrhein-Westfalen ist das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gesetzlich verankert (§ 19 SchulG NRW).

Das bedeutet: Alle Kinder lernen gemeinsam – unabhängig von körperlichen, geistigen oder emotionalen Voraussetzungen. Ziel ist es, Vielfalt als Stärke zu begreifen und jedem Kind die bestmögliche Teilhabe am Schulleben zu ermöglichen. Gemeinsames Lernen stärkt nicht nur die fachliche Entwicklung, sondern auch soziale Kompetenzen wie Rücksichtnahme, Toleranz und Teamfähigkeit. Es schafft ein Schulklima, in dem sich alle Kinder willkommen und wertgeschätzt fühlen.

Was bedeutet das konkret?

  • Kinder mit und ohne Behinderung lernen gemeinsam in einer Klasse.

  • Der Unterricht wird so gestaltet, dass alle mitkommen können – durch differenzierte Aufgaben, individuelle Förderung und Teamarbeit.

  • Sonderpädagog*innen, Lehrkräfte und weitere Fachkräfte arbeiten eng zusammen.

  • Die Schule passt sich den Bedürfnissen der Kinder an – nicht umgekehrt.

Warum ist Inklusion wichtig?

  • Gleiche Chancen für alle: Inklusive Bildung fördert Gerechtigkeit und Teilhabe.

  • Soziale Kompetenzen stärken: Kinder lernen, Unterschiede zu akzeptieren und voneinander zu profitieren.

  • Rechtlich verpflichtend: Deutschland hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention zur inklusiven Bildung bekannt.

Wie wird Inklusion umgesetzt?

  • Individuelle Förderung: Lernziele und Methoden werden an die Bedürfnisse der Kinder angepasst.

  • Förderdiagnostik: Lehrkräfte analysieren gezielt Lernvoraussetzungen, um passende Unterstützung zu bieten.

  • Multiprofessionelle Teams: Pädagog*innen, Therapeut*innen und Schulsozialarbeitende arbeiten gemeinsam.

  • Fortbildung: Schulen erhalten Unterstützung bei der Qualifizierung des Personals.

Herausforderungen und Chancen

Inklusion ist ein längerfristiger Entwicklungsprozess. Sie erfordert Ressourcen, Offenheit und Zusammenarbeit. Viele Schulen in NRW – auch in Bochum – haben sich bereits auf den Weg gemacht. Sie zeigen: Inklusion ist machbar – und bereichernd für alle.

Tipp: Auf den Seiten des Schulministeriums NRW sind weiterführende Informationen, Praxisbeispiele und Unterstützungsangebote für Schulen und Erziehungsberechtigte zu finden.

Zahlen & Fakten zur Inklusion in NRW (Stand 2023/24)

In NRW haben ca. 160.000 Schüler*innen sonderpädagogischen Förderbedarf (8 %), davon 110.000 im Gemeinsamen Lernen. Häufigste Schwerpunkte: Lernen, Sprache, soziale/emotionale Entwicklung. Über 4.000 Schulen beteiligt. Rechtsgrundlage: §19 Schulgesetz NRW. Ziel: Teilhabe, Chancengleichheit, Vielfalt (UN-BRK).
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